Tuesday, 2. March 2010
Yah!
Das Bundesverfassungsgericht urteilte über die Vorratsdatenspeicherung:
Die gesamte Vorschrift ist nichtig. Alle erhobenen Vorratsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden.
via law blog
Die chronologisch gesammelten Unterlagen dazu bei Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!. Ein gutes Gefühl, einer von 34.000 Beschwerdeführern gewesen zu sein.
Mal sehen, was sich unsere Obrigkeit als nächstes einfallen lässt ...


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